Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkiniverbote an französischen Stränden vorerst gestoppt. Ein endgültiges Urteil steht allerdings noch aus.
Die Freiheitsrechte könnten nur bei „erwiesenen Risiken“ für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, urteilten die Richter. Die Menschenrechtsliga und das Kollektiv gegen Islamophobie in Frankreich hatten Beschwerde gegen die Verordnung des Mittelmeerortes bei Nizza eingelegt. Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza hatten mehr als 30 Gemeinden Burkiniverbote an ihren Stränden verhängt.
Die Burkiniverbote haben in Frankreich eine erbitterte Debatte ausgelöst, ebenso wie das von Bundesinnenminister de Maiziere geplante Burkaverbot im öffentlichen Raum in Deutschland.
Ob sich dieses noch in der aktuellen Legislatur verwirklichen lässt und auch vor deutschen Gerichten stand hält, ist unsicher.
wahl.de Redaktion
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