Der CSU Politiker Stephan Mayer hat in Zusammenhang mit der Angst vor russischen Hackerangriffen im kommenden Bundestagswahlkampf gefordert, dass Desinformationskampagnen strafrechtlich verfolgt werden.
„Die Gefahr ist sehr groß, dass Hackerangriffe auf Parteien und Fraktionen und Desinformationskampagnen zunehmen werden.“
Kritiker befürchten, dass damit Tür und Tor zur Einschränkung der Meinungsfreiheit geöffnet werden. Völlig unklar bleibt, wie Mayer eine Desinformationskampagne definiert. Sind es nur Falschmeldungen in den Sozialen Medien oder generell alle Nachrichten, die gezielt mit falschen Fakten versuchen, Stimmungen zu schüren? Was heißt überhaupt Desinformation und ab wann soll diese strafbar werden? Was unterscheidet Fake-News von Satire à la Postillion? Nach welchen Kriterien soll das Internet von wem nach Falschmeldungen durchsucht werden? Soll das Gesetz nur für die Presse gelten oder für alle Personen, die etwas ins Internet schreiben?
Nach diesem Vorstoß gibt es also noch viele Unklarheiten und so ist es äußerst fraglich, ob sogenannte Desinformationskampagnen jemals zum Straftatbestand erhoben werden können.
wahl.de Redaktion
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