Zweitstimmendeckung

Auch: Verwaister Wahlkreis · Verwaiste Wahlkreise

Bundestagsregel seit 2025: Ein Wahlkreissieger zieht nur ein, wenn sein Sieg durch die Zweitstimmen seiner Partei im Land gedeckt ist.

Der Bundestag hat feste 630 Sitze. Gewinnt eine Partei in einem Land mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen zustehen, gehen die Wahlkreissieger mit den schwächsten Ergebnissen leer aus. Der Wahlkreis bleibt dann ohne direkt gewählte Vertretung („verwaister Wahlkreis“).

Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es im Bund deshalb nicht mehr. In den Landtagen hängt es vom jeweiligen Landeswahlrecht ab.

Auf wahl.de

Weiterführend

Verwandte Begriffe

Alle Begriffe · Wahlen