Erststimme

Stimme für eine Person im Wahlkreis. Wer die meisten Erststimmen holt, gewinnt den Wahlkreis — im Bund seit 2025 aber nur mit Zweitstimmendeckung.

Bei Bundestagswahlen und den meisten Landtagswahlen haben Wählende zwei Stimmen. Die Erststimme gilt der Kandidatin oder dem Kandidaten im Wahlkreis.

Die Zusammensetzung des Parlaments nach Parteien richtet sich nach der Zweitstimme. Im Bundestag reicht der Wahlkreissieg seit der Wahl 2025 nicht mehr automatisch für den Einzug: Das Mandat muss durch die Zweitstimmen der Partei im Land gedeckt sein. In vielen Landtagen zieht der Wahlkreissieger dagegen weiterhin sicher ein.

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