Überhangmandat

Zusätzlicher Sitz, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Stimmenanteil zustünden. Im Bund seit 2025 abgeschafft, in vielen Ländern noch üblich.

Überhangmandate entstehen, wenn die Wahlkreis-Siege einer Partei ihre proportionale Sitzzahl überschreiten. Der Bundestag wuchs dadurch zuletzt auf 736 Sitze (2021).

Im Bund gibt es sie seit der Reform 2023 nicht mehr: Der Bundestag hat feste 630 Sitze, überzählige Wahlkreissieger gehen leer aus (Zweitstimmendeckung). In den Ländern gilt das nicht pauschal: Viele Landtage vergeben Überhangmandate weiterhin und gleichen sie aus, andere haben das Problem durch ihr System gar nicht.

Weiterführend

Verwandte Begriffe

Alle Begriffe · Mandate