Grundmandatsklausel

Bundestagsregel: Wer mindestens drei Wahlkreise direkt gewinnt, zieht auch unter 5 % mit seinem Zweitstimmenanteil ein.

Die Klausel kommt vor allem kleineren, regional starken Parteien zugute. 2021 sicherte sie der Linken mit drei Direktmandaten den Fraktionsstatus trotz 4,9 %.

Die Wahlrechtsreform 2023 strich die Klausel. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das 2024 für verfassungswidrig, solange die Fünfprozenthürde bleibt, und ordnete bis zu einer Neuregelung die Fortgeltung an.

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