Sperrklausel

Auch: Fünfprozenthürde · 5-Prozent-Hürde

Mindestanteil an Stimmen (meist 5 %), den eine Partei für den Einzug ins Parlament braucht. Ausnahmen gibt es über Direktmandate oder für Minderheiten.

Die Fünfprozenthürde soll die Zersplitterung der Parlamente begrenzen. Parteien unter der Schwelle erhalten keine Sitze nach dem Zweitstimmenanteil; die Stimmen für sie verfallen.

Im Bund gilt zusätzlich die Grundmandatsklausel: Wer mindestens drei Wahlkreise direkt gewinnt, zieht auch unter 5 % mit seinem Zweitstimmenanteil ein. Der Gesetzgeber hatte sie 2023 abgeschafft; das Bundesverfassungsgericht hat sie 2024 vorläufig wieder in Kraft gesetzt.

Die Länder regeln das selbst. Die meisten kennen 5 %, Schleswig-Holstein nimmt Parteien der dänischen Minderheit (SSW) aus, und manche Länder verlangen alternativ ein Direktmandat. Details stehen im jeweiligen Wahlgesetz.

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