Wahlbeteiligung
Anteil der Wählenden an allen Wahlberechtigten. Sie sagt nichts über die Parteianteile aus, wohl aber, wie viele Menschen mitentscheiden.
Die Wahlbeteiligung setzt die Zahl der Wählenden ins Verhältnis zu den Wahlberechtigten. Ungültige Stimmen zählen zur Beteiligung, fließen aber nicht in Parteianteile ein.
Parteianteile beziehen sich auf die gültigen Stimmen. Bezieht man sie auf alle Wahlberechtigten, fallen die Prozentwerte kleiner aus; diese Ansicht zeigt wahl.de auf den Seiten „Wahlberechtigte“ der Ergebnisse.