Gültige Stimmen

Stimmen, die den Formvorschriften entsprechen und für die Sitzverteilung zählen. Ungültige Stimmen zählen zur Beteiligung, nicht zu den Parteianteilen.

Parteianteile in Wahlergebnissen beziehen sich üblicherweise auf gültige Stimmen. Eine ungültige Stimme erhöht die Wahlbeteiligung, verändert aber nicht den prozentualen Abstand der Parteien.

Bei Vergleichen auf wahl.de ist die Bezugsgröße (gültige Stimmen vs. Wahlberechtigte) an der jeweiligen Ansicht gekennzeichnet.

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