Fraktionslos
Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören — etwa nach Austritt oder Ausschluss, oder weil ihre Partei die Fraktionsstärke verfehlt.
Fraktionslose Abgeordnete behalten ihr Mandat, haben aber weniger Rechte: Sie sitzen meist nicht in Ausschüssen mit Stimmrecht und haben kaum Redezeit.
Auf wahl.de erscheinen sie als „fraktionslos“ in Parlamentsansichten und auf Personenseiten, auch wenn sie weiter Mitglied ihrer Partei sind.