Mandatswechsel

Wechsel im Parlament während der Wahlperiode: Ausscheiden, Nachrücken, Übertritt — ohne neue Wahl des ganzen Hauses.

Stirbt ein Mandat, legt jemand das Mandat nieder oder wechselt die Fraktion, ändert sich die Zusammensetzung. Nachrückende kommen oft von der Liste.

wahl.de dokumentiert Mandatswechsel für Bundestag und Landtage und verknüpft sie mit Personenprofilen.

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