Redebeitrag
Umgang mit Partizipationsgesetz
- Person
- Dr. Felor Badenberg · Senatorin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz)
- Datum
- 26. März 2026
- Fundstelle
- Plenarprotokoll 19/83 · S. 8375
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Valgolio! Ich muss erst mal eines richtigstellen: Ich habe gestern nicht im Rechtsausschuss gesagt, dass ich das Gesetz brechen will, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass die §§ 11 und 12 des Partizipationsgesetzes verfassungskonform auszulegen sind. [Beifall bei der CDU] Ich will das an der Stelle auch verdeutlichen: Das Ziel oder die Zielsetzung dieses Gesetzes ist ja auch richtig und wichtig, die Förderung der Vielfalt, die Unterstützung der Menschen mit Migrationshintergrund, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Es gibt 8 von 16 Bundesländern, die auch entsprechende Partizipationsgesetze haben. Aber es gibt kein Gesetz, in keinem anderen Bundesland, wo eine Quote vorgeschrieben ist bei der Vorauswahl, und wenn es um den Zugang zum öffentlichen Dienst geht, dann gibt es zwei Vorschriften, die maßgeblich sind. Das ist einmal Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, das ist das Bestenausleseprinzip, und da steht wörtlich drin: Jeder Deutsche hat nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Zugang zu einem öffentlichen Amte.
Die zweite Vorschrift, die wichtig ist, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz: Alle Menschen sind gleich. Kein Mensch – mit oder ohne Migrationshintergrund – darf weder benachteiligt werden, aber ohne verfassungsrechtliche Grundlage auch nicht bevorzugt werden. Das sind die zwei Maßstäbe, die auch beim Partizipationsgesetz gelten müssen. Insofern, in der Zielsetzung sind wir richtig. Ich habe nur darauf hingewiesen, wenn im § 12 des Partizipationsgesetzes feststeht, dass Einstellungen nach dem Bestenausleseprinzip zu erfolgen haben, dann muss natürlich die Vorauswahl auch im Lichte des Bestenausleseprinzips erfolgen. Das bedeutet, das ist eine verfassungskonforme Auslegung und nicht die Brechung des Rechts. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
Wortlaut als Auszug aus dem Plenarprotokoll (amtliches Werk). Der Link öffnet das PDF direkt an der Stelle (S. 8375).
Im Protokoll öffnen (S. 8375)Zum selben Tagesordnungspunkt
Dr. Felor Badenberg · Senatorin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) · S. 8376
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Valgolio! Wir beide sind Juristen, und wir beide wissen auch: Wenn eine Vorschrift mehrere Auslegungsformen zulässt, dann muss die Vorschrift verfassungskonform ausgelegt werden, das ist keine Brechung des Rechts, sondern das ist ein allgemein anerkannter Grundsatz, durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach bestätigt. [Dr. Timur Husein (CDU): 1. Semester!] In dem Fall, wenn Sie das Zusammenspiel zwischen § 11 und § 12 Partizipationsgesetz, wenn Sie diese zwei Vorschriften miteinander lesen und wenn im § 12 ausdrücklich drinsteht, dass Einstellungen nur nach dem Bestenausleseprinzip zu erfolgen haben, dann ist das in der Tat auch meine Pflicht, die Vorschrift, die Vorauswahl nach § 11 verfassungskonform auszulegen. Ungeachtet dessen sprechen Sie ja einen richtigen Punkt an. Die Frage ist, wie geht man jetzt damit vor. Es bestehen natürlich unterschiedliche Möglichkeiten. Man kann natürlich das Gesetz an der Stelle anpassen. Das ist die eine Möglichkeit. Wenn es dafür aber keine Mehrheit gibt, ist die zweite Möglichkeit, diese Frage entweder dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur Überprüfung vorzulegen oder aber dem Bundesverfassungsgericht, weil es insbesondere um die Vereinbarkeit mit Artikel 33 Absatz 2 und mit Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes geht. Wir sind im Senat diesbezüglich im Gespräch. Bis dahin bin ich nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, denn ich habe einen Diensteid abgelegt und der beginnt: "Ich achte das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze". – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Anne Helm (LINKE): Genau, geltende Gesetze!]
Dr. Petra Vandrey (GRÜNE) · S. 8376
Sehr geehrte Frau Senatorin! Sie haben ja eben selbst beschrieben, was der richtige Weg wäre, wenn eine Senatorin ein Gesetz für verfassungswidrig hält, nämlich zum Verfassungsgericht zu gehen. Sie wissen ja, wie Sie selber im Rechtsausschuss erklärt haben, seit Herbst letzten Jahres davon, dass Sie das für verfassungswidrig halten. Warum gehen Sie denn dann nicht zum Verfassungsgericht, so, wie es richtig wäre? [Beifall bei den GRÜNEN]
Dr. Felor Badenberg · Senatorin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) · S. 8376
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete Dr. Vandrey! Ich bin erst im Herbst, im Oktober letzten Jahres, darauf aufmerksam geworden. Da ist mir erst mal die Vorgehensweise bei der Generalstaatsanwaltschaft bekannt geworden. Insofern, sofort zum Verfassungsgerichtshof zu laufen, wäre vielleicht ein bisschen übereilig gewesen. Was ich erst mal getan habe, ist, mich mit der Genese des Gesetzes auseinanderzusetzen. Das heißt, ich habe mir die Akten – das Gesetz ist ja 2021 in Kraft getreten – von damals gezogen, was damals im Rahmen der Rechtsförmigkeitsprüfung die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung festgelegt hat. Erst danach war mir bewusst, dass bereits damals – und da ist, glaube ich, unstreitig, da war ich nicht hier –, damals hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung in zwei Dokumenten ganz klar den Verstoß gegen Artikel 33 Absatz 2 dokumentiert. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Das war der erste Schritt. [Sebastian Walter (GRÜNE): Das war ein Parlamentsbeschluss!] Der zweite Schritt war: Ich habe das jetzige Verfassungsreferat noch mal um Überprüfung gebeten, ob tatsächlich nicht das ganze Gesetz, sondern diese zwei Vorschriften, ob das eigentlich nicht sowohl mit der Berliner Landesverfassung als auch mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Solche Prüfungen macht man nicht innerhalb von zwei, drei Minuten, sondern dafür braucht man durchaus ein bisschen Zeit. Man muss natürlich die Rechtsprechung auswerten. Das aktuelle Verfassungsreferat hat das Ergebnis der damaligen Rechtsförmlichkeitsprüfung relativ klar und deutlich bestätigt. Danach, um mir noch eine dritte Meinung einzuholen, habe ich eine Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Verfassungsrecht, um ein Rechtsgutachten gebeten, nicht bezüglich des ganzen Gesetzes, sondern bezüglich der Vorauswahl und Einstellung. Auch dieses Gutachten hat einige Zeit in Anspruch genommen. Das Gutachten liegt mir jetzt seit zwei Wochen vor. Insofern konnte ich vorher auch nicht agieren. Das wäre, ehrlich gesagt, nicht professionell gewesen. [Beifall bei der CDU – Vasili Franco (GRÜNE): Warum haben Sie nicht die zuständige Verwaltung gefragt? – Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)]
Quelle: PARDOK, Abgeordnetenhaus Berlin.