Redebeitrag
Einstellung des Verfahrens wegen Maskeneinkaufs durch Bundesgesundheitsminister a. D. Spahn
- Person
- Dr. Felor Badenberg · Senatorin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz)
- Datum
- 12. März 2026
- Fundstelle
- Plenarprotokoll 19/82 · S. 8256
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Franco! Selbstverständlich sind im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sämtliche Informationen und Erkenntnisse – und dazu gehören natürlich auch der Sudhof-Bericht und weitere Informationen, die der Generalstaatsanwaltschaft zugeleitet worden sind und die sie von Amts wegen ermittelt hat – berücksichtigt worden. Im Hinblick auf Ihre zweite Frage, ob es eine Weisung gab, kann ich sagen: Die gab es natürlich nicht. Ich bin über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet worden.
Wortlaut als Auszug aus dem Plenarprotokoll (amtliches Werk). Der Link öffnet das PDF direkt an der Stelle (S. 8256).
Im Protokoll öffnen (S. 8256)Zum selben Tagesordnungspunkt
Dr. Felor Badenberg · Senatorin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) · S. 8256
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Franco! Es ist in der Tat natürlich richtig: Es gibt ein formelles Weisungsrecht, von dem ich noch nie Gebrauch gemacht habe, seitdem ich da bin. Zweitens: Dieser Fall ist bei mir im Hause genauso behandelt und bearbeitet worden wie alle anderen Fälle auch. Das bedeutet, dass ich bei Verfahren entsprechend informiert werde, ob nun Anklage erhoben wird oder nicht. In dem Fall ist es genau so gelaufen: Ich bin über den Ausgang des Verfahrens unterrichtet worden und ich sehe überhaupt gar keinen Anlass, nachzufragen, ob die Staatsanwaltschaft dieses und jenes berücksichtigt hat. Das tue ich ja auch in allen anderen Fällen nicht. – Vielen Dank!
Dr. Petra Vandrey (GRÜNE) · S. 8257
Vielen Dank für die Ausführungen! Danke auch für die deutliche Antwort, dass Sie in Ihrer Amtszeit noch nie eine Weisung ausgesprochen haben. Das Weisungsrecht ist ja sehr umstritten. Wie schätzen Sie das ein? Würden Sie als Senatorin auch eine Erklärung abgeben, dass Sie generell darauf verzichten, Weisungen an die Staatsanwaltschaft zu erteilen?
Dr. Felor Badenberg · Senatorin (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) · S. 8257
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Abgeordnete Dr. Vandrey! Das ist in der Tat ein Thema, über das nun seit Jahren gerade auf Justizministerkonferenzen in den Kreisen diskutiert wird. Der Stand ist, dass momentan, weil man von diesem formellen Weisungsrecht keinen Gebrauch macht, keine Notwendigkeit gesehen wird, eine Änderung herbeizuführen. Insofern gibt es jetzt auch keinen Anlass für mich, tätig zu werden. – Vielen Dank!
Quelle: PARDOK, Abgeordnetenhaus Berlin.