D’Hondt
Auch: d’Hondt · d'Hondt · Höchstzahlverfahren
Divisorverfahren, bei dem Stimmen durch 1, 2, 3 … geteilt werden. Es bevorzugt größere Parteien leicht und galt im Bundestag bis 1983.
Das D’Hondt-Verfahren (Höchstzahlverfahren) galt im Bund bis zur Wahl 1983, danach kamen Hare/Niemeyer und später Sainte-Laguë/Schepers. International wird es weiterhin häufig genutzt.
Welches Verfahren ein Land anwendet, steht im jeweiligen Landeswahlgesetz.