D’Hondt

Auch: d’Hondt · d'Hondt · Höchstzahlverfahren

Divisorverfahren, bei dem Stimmen durch 1, 2, 3 … geteilt werden. Es bevorzugt größere Parteien leicht und galt im Bundestag bis 1983.

Das D’Hondt-Verfahren (Höchstzahlverfahren) galt im Bund bis zur Wahl 1983, danach kamen Hare/Niemeyer und später Sainte-Laguë/Schepers. International wird es weiterhin häufig genutzt.

Welches Verfahren ein Land anwendet, steht im jeweiligen Landeswahlgesetz.

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