Der Bundeswahlleiter weist darauf, dass auch Tote wählen können. Sofern sie per Briefwahl abgestimmt haben bevor sie dahinschieden.

Welchen Anteil Verstorbene am Wahlergebnis haben und wie sich die Sterberate auf die Zahl der Nichtwähler auswirkt, bleibt aber weiterhin unklar.

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Klas Roggenkamp

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