Der Bundeswahlleiter weist darauf, dass auch Tote wählen können. Sofern sie per Briefwahl abgestimmt haben bevor sie dahinschieden.
Können Tote wählen? Unter Umständen ja: Jemand macht #Briefwahl und stirbt vor Wahltermin: Stimme bleibt gültig. https://t.co/0H1QtsOHBF
— Der Bundeswahlleiter (@Wahlleiter_Bund) 17. Februar 2017
Welchen Anteil Verstorbene am Wahlergebnis haben und wie sich die Sterberate auf die Zahl der Nichtwähler auswirkt, bleibt aber weiterhin unklar.
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Klas Roggenkamp
… macht wahl.de seit 2005, seit 2016 für appstretto.
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