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Stimmen Verstorbener zählen auch

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Historischer Beitrag. Der Inhalt gibt den damaligen Stand wieder. Viele Artikel aus dieser Zeit sind Teil des Buches #BTW13: Bundestagswahl 2013 – Themen, Tools, Wahlkampf.

Der Bundeswahlleiter weist darauf, dass auch Tote wählen können. Sofern sie per Briefwahl abgestimmt haben bevor sie dahinschieden.

Können Tote wählen? Unter Umständen ja: Jemand macht #Briefwahl und stirbt vor Wahltermin: Stimme bleibt gültig. https://t.co/0H1QtsOHBF

— Der Bundeswahlleiter (@Wahlleiter_Bund) 17. Februar 2017

Welchen Anteil Verstorbene am Wahlergebnis haben und wie sich die Sterberate auf die Zahl der Nichtwähler auswirkt, bleibt aber weiterhin unklar.

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