Kurz notiert · Archiv
Stimmen Verstorbener zählen auch
Historischer Beitrag. Der Inhalt gibt den damaligen Stand wieder. Viele Artikel aus dieser Zeit sind Teil des Buches #BTW13: Bundestagswahl 2013 – Themen, Tools, Wahlkampf.
Der Bundeswahlleiter weist darauf, dass auch Tote wählen können. Sofern sie per Briefwahl abgestimmt haben bevor sie dahinschieden.
Können Tote wählen? Unter Umständen ja: Jemand macht #Briefwahl und stirbt vor Wahltermin: Stimme bleibt gültig. https://t.co/0H1QtsOHBF
— Der Bundeswahlleiter (@Wahlleiter_Bund) 17. Februar 2017
Welchen Anteil Verstorbene am Wahlergebnis haben und wie sich die Sterberate auf die Zahl der Nichtwähler auswirkt, bleibt aber weiterhin unklar.